Warum Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken (müssen)

Makler sind gesetzlich verpflichtet dem Interessenten vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung zu schicken. Genau dies sorgt jedoch häufig für Verwirrung seitens der Kaufinteressenten. Denn viele Immobilieninteressenten fürchten, eine Provision zahlen zu müssen, ohne dass ein Kaufabschluss zustande gekommen ist.

Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchten. Nach §355 BGB müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. Online-Anfragen) über ihr Widerrufsrecht aufklären, ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler auf Grund der Kundenanfrage vor dem Versand des Exposés die Widerrufsbelehrung übersendet. Findet die Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt statt, beginnt die Widerrufsfrist erst dann.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass ein Maklervertrag bereits durch zwei Willenserklärungen zustande kommt: Die erste ist jene des Kaufinteressenten, der das Exposé über ein Onlineportal anfordert. Die zweite stellt die Übersendung des Exposés oder die Terminvereinbarung für eine Besichtigung dar. Da an dieser Stelle ein Maklervertrag entsteht, muss die gesetzliche Belehrungspflicht eingehalten werden. Daher übersendet der Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung.

So läuft Ihre Exposéanforderung mit der gesetzlichen Widerrufsbelehrung bei uns ab:

  • Sie finden online eine für Sie interessante Immobilie
  • Fordern Sie bitte direkt aus dem Angebot über den Button „Anbieter kontaktieren“ bzw. „Anfrage“ das Exposé an
  • Wir generieren Ihr Exposé in unserer Software und Sie erhalten von uns vorab zwei Mails: eine mit der gesetzlichen Widerrufsbelehrung und eine mit Absenderkennung „post.immobox.de“. Bitte prüfen Sie diesbezüglich auch Ihren Spam-Ordner!
  • Öffnen Sie die Mail mit Absenderkennung „post.immobox.de“, scrollen bis zum Ende und klicken den Link an. Damit bestätigen Sie lediglich den Erhalt der Widerrufsbelehrung und erfüllen die gesetzliche Dokumentationspflicht des Maklers.
  • Je nach angefragter Immobilie ist noch die Kenntnisnahme einer anfallenden Käuferprovision zu bestätigen (seit 23.12.2021 gesetzlich vorgeschrieben).
  • Haben Sie alle gesetzlichen Vorgaben bestätigt, wird das angeforderte Exposé automatisch als pdf auf Ihrem Gerät angezeigt.
  • Sollten Sie den Link nicht anklicken, erhalten Sie das Exposé nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist automatisch zugeschickt, sofern die Immobilie noch verfügbar ist.
  • Führen Sie bitte eine unverbindliche Außenbesichtigung der Immobilie durch, ob Lage und Umfeld Ihren Vorstellungen entsprechen. Wenn Sie dann einen Innentermin wünschen, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.
  • Sollte die Immobilie nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, müssen Sie nichts widerrufen, da der Widerruf lediglich für Ihre Exposé-Anforderung gilt!

Nachstehend der gesetzlich vorgeschriebene Text zu Ihrem Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bestellerprinzip Vermietung seit 01.06.2015

Mietinteressenten, die auf Grund eines Online-Wohnungsangebotes ein Makler-Exposé anfordern, erhalten keine Widerrufsbelehrung. Diese Regelung gilt gewöhnlich nur für Immobilienkäufer bzw. für die Vermittlung von Miet-Gewerbeobjekten. Sofern Mietinteressenten den Makler nicht konkret mit der Suche nach Wohnraum beauftragt haben, fällt für sie auch keine Vermittlungsprovision an.