Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Makler-Dienstleistungen für Anbieter und Interessenten. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklertätigkeiten, sowohl gegenüber den Anbietern als auch Interessenten. Für sämtliche im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse erbrachten Leistungen gelten vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen ausschließlich nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, als die Firma Veste Immobilien GmbH diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss, Vorkenntnis

Mit der Verwendung sämtlicher Angebote des Maklers, z. B. aus Printmedien, Internet, Schaufenster, Exposé o. ä., erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Ist einem Interessenten ein vom Makler angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er den Makler innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen.

3. Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen, die Anbieter und Interessent im Rahmen der Tätigkeiten des Maklers erlangen, sind ausdrücklich nur für den jeweiligen Kunden bestimmt. Diesen ist es ausdrücklich untersagt, Objektnachweise oder Objektinformationen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
Verstößt ein Interessent gegen diese Verpflichtung oder schließt der Dritte oder andere Personen, denen der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

4. Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. einem Dritten stammen und von ihm weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit hin überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für Anbieter als auch für Interessenten provisionspflichtig tätig zu werden.

6. Informationspflicht

Der Auftraggeber (Verkäufer) verpflichten sich, vor Abschluss eines beabsichtigten privaten Kaufvertrages während oder nach der Vertragslaufzeit unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners beim Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber (Verkäufer) ist weiter verpflichtet, den Makler vollständig und wahrheitsgemäß über den mit dem Interessenten letztendlich vereinbarten Kaufpreis bzw. die vereinbarte Miete zu informieren.

7. Provisionsanspruch

Mit Abschluss eines durch den Nachweis und/oder die Vermittlung des Maklers zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern nicht ausdrücklich im Exposé oder in einem schriftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze für Verkäufer, Käufer und Vermieter (bei einem Prozentsatz von 19 % MwSt):

  • 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt bei Kaufverträgen
  • 1,785 Kaltmieten inkl. der ges. MwSt. bei Mietverträgen über Wohnraum (auch für Stellplätze, Garagen etc.) sowie bei Mietverträgen über Gewerberäume mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren.

Für Mieter von Wohnraum gilt die Provisionspflicht nur, wenn der Makler ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrages mit diesem vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten (sog. Bestellerprinzip).

Für die Vermittlung von Gewerbe-Mietobjekten zahlt der Mieter 2,38 Kaltmieten inkl. der gesetzlichen MwSt.

Der Provisionsanspruch errechnet sich aus dem tatsächlich erzielten Kauf- oder Mietpreis für Immobilien, Grundstücke, Garagen und/oder Stellplätze.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes im Rahmen der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht ferner auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
Der Anspruch entsteht ferner auch dann, wenn infolge der Vermittlung/des Nachweises durch den Makler zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Falle auf die spätere Kaufpreisprovision angerechnet. Der Provisionsanspruch entsteht ferner auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt.

8. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder zwingender gesetzlicher Vorschriften. Eine Haftung für die Bonität des Interessenten übernimmt der Makler nicht. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coburg, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Veste Immobilien GmbH
96450 Coburg, Mauer 10

Stand: 2022